Zur Information, bitte durchlesen unser Hygienekonzept.

 

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Teilnehmer

Die Teilnehmerzahl für eine Trainingseinheit ist beschränkt auf maximal 20 Personen inklusive des Trainers/der Trainer (unter Einberechnung von mindestens 4m²/Person, bei der der Abstand von 1,5 m .eingehalten werden kann laut § 9 Abs.2 Ziff 2 BayIfSMV), in der Sportstätte findet zeitgleich nur eine Trainingseinheit statt.

Am Training darf nur teilnehmen, wer

– keine respiratorischen Symptome oder unspezifische Allgemeinsymptome („Unwohlsein“) hat

– aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion hatte (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacks­störungen, allgemeines Krankheitsgefühl)

– Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen

– In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist

Alle Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, nur die Teilnehmer dürfen die Trainingsstätte betreten, Zuschauer sind nicht gestattet.

Alle Teilnehmer am Training halten die allgemeinen Hygieneregeln und Vorgaben – insbesondere die Abstandsregeln – streng ein.

Teilnehmer jedes Trainings werden durch die Trainer namentlich dokumentiert. Die Kontaktdaten der Teilnehmer liegen dem Verein / der Abteilung vor und können auf Anforderung jederzeit den Behörden mitgeteilt werden. Die Teilnehmerlisten werden umgehend formlos an die Abteilungsleitung weitergeleitet und liegen folgender Person vor: Dieter Zimmermann, Tel. 08341-17239.   
   
An- und Abreise

Zur Anreise sollen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden (außer Mitglieder desselben Haushaltes). Beim Betreten bzw. der Verlassen der Trainingsstätte wird darauf geachtet, dass kein Kontakt zu anderen Gruppen oder Personen entsteht. D.h. abholende Eltern dürfen die Sportstätte nicht betreten. Gruppen- oder Gemeinschaftsräume werden nicht genutzt.

Die Teilnehmer kommen und gehen in der Sportkleidung (Judogi).

Mund-Nase-Schutz

Die Teilnehmer und Trainer müssen beim Durchqueren des Eingangsbereiches bis zum Betreten der Sportstätte bzw. beim Gang zu den Toiletten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Beim Training kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.

Umkleiden und Duschen

Umkleiden und Duschen sind geschlossen bzw. der Trainer stellt sicher, dass diese nicht betreten werden. WC-Anlagen sind geöffnet und dürfen nur einzeln benutzt werden. Seife Handdesinfektionsmittel Einmalhandtücher steht zur Verfügung.

Trainingsdauer und Art des Trainings

Eine Trainingseinheit überschreitet nicht die Dauer von 60 Minuten. Zwischen zwei Trainings­einheiten findet eine Pause von mindestens 15, besser 30 Minuten statt, um die Belüftung, Reinigung sowie den begegnungslosen An- und Abreisebetrieb sicherzustellen.

Das Training erfolgt kontaktlos unter stetiger Einhaltung des Mindestabstands. Es werden keine Geräte ohne vorherige Desinfektion benutzt (dies gilt auch für Bälle)

Reinigung und Lüftung

Benötigte Trainingsgeräte sind nach jedem Training sofort zu reinigen. Die Dokumentation der Desinfektion erfolgt durch den zuständigen Trainer(In). Das benötigte Reinigungs- und Desinfektionsmittel stellt die Judoabteilung oder der Verein zur Verfügung.

Vor und nach dem Training sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen.

Vor und nach jedem Training ist eine Durchlüftung von 15, besser 30 Minuten statt sowie, sofern möglich, auch während des Trainings stellt der Trainer eine bestmögliche Durchlüftung sicher.

Schlussbemerkung

Dieses Konzept wird für alle Teilnehmer deutlich sichtbar im Dojo ausgehängt. Der/die Trainer werden durch den Veranstalter, d.h. die Abteilungsleitung über die Hygienebestimmungen geschult (Videokonferenz, persönlich und/oder per e-Mail). Die Trainer weisen alle Teilnehmer auf die unbedingte Einhaltung des Konzeptes hin. Außerdem wird das Konzept per E-Mail an die Mitgliedern der Judoabteilung kenntlich gemacht.

Der Betreiber der Sportstätte ist der TV Kaufbeuren, Abteilung Judo, welcher dieses sportartspezifische Konzept den Behörden auf Anforderung vorlegen kann und um ein standortspezifisches, separates Konzept ergänzen kann.

Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieses Konzeptes bzw. die gesetzlichen Bestimmungen halten, werden unter Ausübung des Hausrechtes sofort des Dojos und der Sporthalle verwiesen.

Die Abteilungsleitung

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